Solaranlage Bezirk Andelfingen

Photovoltaik Bezirk Andelfingen · Kanton Zürich

Im Weinland zählt das Scheunendach — und seine Grenze.

Der Bezirk Andelfingen ist der ländlichste des Kantons: wenige Einwohner, dafür Ökonomiegebäude mit sehr grossen Dachflächen. Genau daraus entsteht die Frage, die hier über die Rechnung entscheidet: Ab 150 Kilowatt fällt die gesetzliche Mindestvergütung weg. Wer ein grosses Ökonomiegebäude belegt, muss das vorher wissen.

Was der Strom wert ist
bis zu 3 AngeboteBetriebe aus der Regionkostenlos und unverbindlichohne Werbeanrufe

1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Sechs kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von rund 30 auf rund 60 Prozent — und genau daran hängt die Rechnung.

Schritt 6 von 9

Die Betriebe planen mit Vorlauf. Ein realistischer Termin hilft beim Vergleich.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

Kostenlos, unverbindlich, keine Werbeanrufe.

6.20Rp.
Untergrenze für Anlagen von 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch
0
Untergrenze über 150 kW — dort gilt nur noch der Marktpreis
3.90Rp.
Referenz-Marktpreis im zweiten Quartal 2026 — so tief kann es fallen
8.29Rp.
Unterschied zwischen den EKZ-Gemeinden und Marthalen
Berg am Irchel 26.09 Rp.Buch am Irchel 26.09 Rp.Dachsen 26.09 Rp.Dorf 26.09 Rp.Feuerthalen 26.09 Rp.Flaach 26.09 Rp.Flurlingen 26.09 Rp.Henggart 26.09 Rp.Kleinandelfingen 26.09 Rp.Laufen-Uhwiesen 26.09 Rp.Ossingen 26.09 Rp.Rheinau 26.09 Rp.Thalheim an der Thur 26.09 Rp.Trüllikon 26.09 Rp.Truttikon 26.09 Rp.Volken 26.09 Rp.Andelfingen 26.09–30.47 Rp.Stammheim 26.09 Rp.Benken (ZH) 32.77 Rp.Marthalen 34.38 Rp.Berg am Irchel 26.09 Rp.Buch am Irchel 26.09 Rp.Dachsen 26.09 Rp.Dorf 26.09 Rp.Feuerthalen 26.09 Rp.Flaach 26.09 Rp.Flurlingen 26.09 Rp.Henggart 26.09 Rp.Kleinandelfingen 26.09 Rp.Laufen-Uhwiesen 26.09 Rp.Ossingen 26.09 Rp.Rheinau 26.09 Rp.Thalheim an der Thur 26.09 Rp.Trüllikon 26.09 Rp.Truttikon 26.09 Rp.Volken 26.09 Rp.Andelfingen 26.09–30.47 Rp.Stammheim 26.09 Rp.Benken (ZH) 32.77 Rp.Marthalen 34.38 Rp.
Der Bezirk

Grosse Dächer, kleine Rechnung — wenn man sie falsch macht

Das Zürcher Weinland ist der ländlichste Bezirk des Kantons: zwanzig Gemeinden, viele davon unter tausend Einwohner, dafür Bauernhäuser und Ökonomiegebäude mit Dachflächen, von denen man im Glattal nur träumt. Achtzehn der zwanzig Gemeinden hängen an den EKZ und zahlen 26.09 Rappen; Benken mit 32.77 und Marthalen mit 34.38 Rappen haben eigene Genossenschaften.

Der Fehler, der hier am meisten Geld kostet, ist die zu grosse Anlage ohne Eigenverbrauch. Die gesetzliche Mindestvergütung schützt Anlagen bis 30 Kilowatt mit 6.00 Rappen und Anlagen bis 150 Kilowatt ohne Eigenverbrauch mit 6.20. Darüber gibt es keinen Boden mehr — dann zählt nur noch der Referenz-Marktpreis, und der lag im zweiten Quartal 2026 bei 3.90 Rappen. Ein Scheunendach voll zu belegen ist deshalb nicht automatisch die beste Lösung.

Gemeinden

Alle 20 Gemeinden im Bezirk Andelfingen

Nach Bezugspreis sortiert, günstigste zuerst. Achtzehn der zwanzig Gemeinden liegen gleichauf.

Alle 20 Gemeinden des Bezirks sind aufgeführt. Für 2 davon gibt es eine eigene Seite mit den Tarifen vor Ort; die übrigen führen auf die Kantonsübersicht — fragen Sie für diese Orte einfach direkt an, die Betriebe fahren ohnehin in den ganzen Bezirk.

Netzbetreiber

Die vier Werke im Bezirk und was sie 2026 zahlen

Zwei Genossenschaften liegen mehr als sechs Rappen über dem EKZ-Tarif.

NetzbetreiberGemeindenBezug 2026Einspeisung 2026
NetzbetreiberEKZGemeinden18 Gemeinden von Andelfingen bis VolkenBezug 202626.09 Rp.Einspeisung 2026Referenz-Marktpreis, Minimum 6.00 Rp. (unter 30 kW) und 6.20 (bis 150 kW ohne Eigenverbrauch); Nachweis bis 3.00 Rp.
NetzbetreiberEV Benken ZHGemeindenBenkenBezug 202632.77 Rp.Einspeisung 2026nicht publiziert
NetzbetreiberEG MarthalenGemeindenMarthalenBezug 202634.38 Rp.Einspeisung 2026nicht publiziert
NetzbetreiberGemeinde AndelfingenGemeindenAndelfingen (Teil)Bezug 202630.47 Rp.Einspeisung 2026nicht publiziert — die Gemeindewebsite ist für den automatischen Abruf gesperrt

Die EKZ vergüten nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundes, abgesichert durch die gesetzliche Mindestvergütung von 6.0 Rappen für Anlagen unter 30 Kilowatt und 6.2 Rappen für Anlagen bis 150 Kilowatt ohne Eigenverbrauch. Dazu kommt auf Wunsch der Herkunftsnachweis mit bis zu 3.00 Rappen.

Für Benken und Marthalen ist keine Rückliefervergütung publiziert. Wir rechnen für diese beiden Gemeinden mit der gesetzlichen Untergrenze — das ist konservativ und in jedem Fall belegbar. Der hohe Bezugspreis von 32.77 beziehungsweise 34.38 Rappen ist ohnehin das stärkere Argument: Er macht jede selbst verbrauchte Kilowattstunde entsprechend wertvoll.

Die entscheidende Zahl

Warum die Anlagengrösse im Weinland über den Ertrag entscheidet

Garantierte Mindestvergütung 2026 nach Anlagengrösse, in Rappen je kWh

unter 30 kW mit oder ohne Eigenverbrauch6.00
30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch6.20
30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch, sinkend1.20
über 150 kW keine Untergrenze — nur Marktpreis0.00

Über 150 Kilowatt greift kein gesetzlicher Boden mehr. Dort bekommen Sie, was der Referenz-Marktpreis hergibt — im zweiten Quartal 2026 waren das 3.90 Rappen. Für ein grosses Ökonomiegebäude ist das die entscheidende Schwelle.

Die Konsequenz ist unbequem, aber klar: Ein voll belegtes Scheunendach ohne Eigenverbrauch kann weniger einbringen als eine halb so grosse Anlage, die den Strom im Betrieb verbraucht. Wärmepumpe, Milchkühlung, Ladestation, ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit dem Wohnhaus — das sind im Weinland die Stellschrauben, nicht die Modulzahl.

Der Referenz-Marktpreis lag im ersten Quartal 2026 bei 10.27 Rappen und im zweiten bei 3.90 — er hat sich innerhalb eines halben Jahres mehr als halbiert. Wir rechnen Ihre Offerte deshalb konsequent mit der gesetzlichen Untergrenze von 6.0 Rappen. Was darüber hinausgeht, ist Zugabe, keine Planungsgrundlage.

Bewilligung

Bewilligung: ausserhalb der Bauzone wird es aufwendiger

Für gut angepasste Dachanlagen in der Bauzone gilt auch im Weinland das Meldeverfahren: 30 Tage vor Baubeginn melden, keine Baubewilligung nötig. Grundlage sind Paragraf 238 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes.

Im Bezirk Andelfingen greifen die Ausnahmen aber häufiger als anderswo. Die Riegelhäuser und geschlossenen Dorfkerne von Andelfingen, Marthalen, Ossingen, Stammheim und Rheinau stehen weitgehend unter Ortsbildschutz; dort ist eine ordentliche Baubewilligung die Regel. Und für Ökonomiegebäude ausserhalb der Bauzone gelten zusätzlich die Vorschriften des Raumplanungsrechts. Das schliesst eine Anlage nicht aus — der Kanton hat hier zahlreiche bewilligt — verlängert aber das Verfahren. Ihr Partnerbetrieb klärt das vorab ab.

Häufige Fragen aus dem Bezirk Andelfingen

Was Hausbesitzer im Bezirk Andelfingen am häufigsten fragen

01Soll ich mein Scheunendach voll belegen?

Nicht ohne zu rechnen. Bis 150 Kilowatt sind Sie durch die gesetzliche Mindestvergütung geschützt — 6.20 Rappen ohne Eigenverbrauch. Darüber gibt es keinen Boden mehr. Der Referenz-Marktpreis lag im zweiten Quartal 2026 bei 3.90 Rappen; bei einer 200-Kilowatt-Anlage ohne Eigenverbrauch wäre das die volle Vergütung.

Die bessere Frage lautet deshalb nicht «wie gross», sondern «wie viel kann ich selbst verbrauchen». Jede Kilowattstunde im eigenen Betrieb ist 26 bis 34 Rappen wert — je nach Gemeinde das Sechs- bis Achtfache der Einspeisung. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zwischen Ökonomiegebäude und Wohnhaus ist im Weinland oft der grösste Hebel.

02Mein Haus ist ein Riegelbau. Geht überhaupt eine Anlage?

Oft ja, aber nicht im Meldeverfahren. Gebäude in einem Ortsbild- oder Denkmalschutzinventar brauchen eine ordentliche Baubewilligung. Die Denkmalpflege prüft dann, ob und wo die Anlage das Erscheinungsbild verträgt — häufig auf der strassenabgewandten Dachfläche, mit dunklen, reflexionsarmen Modulen und ohne Überstand.

Planen Sie dafür mehrere Monate ein und lassen Sie die Frage vor der Offerte klären, nicht danach. Eine Absage betrifft im Weinland meistens nur eine Dachfläche, nicht das ganze Vorhaben — und oft ist ohnehin die Scheune die interessantere Fläche.

03Warum schwankt die Einspeisevergütung so stark?

Weil sie seit Anfang 2026 an den vierteljährlich neu festgelegten Referenz-Marktpreis des Bundes gekoppelt ist. Dieser Wert folgt dem europäischen Strommarkt und kann sich innert Monaten halbieren — das ist im Frühling 2026 genau so passiert, von 10.27 auf 3.90 Rappen.

Ein Boden ist aber eingezogen: Anlagen unter 30 Kilowatt erhalten in jedem Fall 6.0 Rappen. Im zweiten Quartal 2026 war das der einzige Grund, warum die Vergütung nicht weiter gefallen ist. Anlagen über 150 Kilowatt haben diesen Schutz nicht — für ein Wohnhaus ohne Belang, für ein Scheunendach dagegen sehr wohl.

Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach im Bezirk Andelfingen.

Sie nennen uns Ihre Adresse, dann rechnen bis zu 3 Betriebe aus der Region Ihr Dach durch — beim Ökonomiegebäude mit einer ehrlichen Rechnung zur Anlagengrösse. Ohne Kosten, ohne Verpflichtung und ohne Werbeanrufe.

Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis · Kanton Zürich — Meldeverfahren Solaranlagen. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer, aus den ElCom-Werten umgerechnet. Vergütungen exklusive Mehrwertsteuer. Tarife und Fördersätze ändern jährlich, der Referenz-Marktpreis vierteljährlich.