Förderung Solaranlage Kanton Zürich 2026

Ratgeber · Förderung

Der Kanton zahlt an Photovoltaik nichts — ausser das Dach wird gedämmt.

Wer im Kanton Zürich nach einer Solarförderung sucht, findet beim Kanton fast nichts. Das Geld kommt vom Bund, ein kleiner Zuschlag hängt an der Wärmedämmung, und die Stadt Zürich ist der einzige belegte Ort, der auch an den Batteriespeicher zahlt.

Was der Kanton 2026 zahlt
bis zu 3 AngeboteBetriebe aus der Regionkostenlos und unverbindlichohne Werbeanrufe

1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Sechs kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von rund 30 auf rund 60 Prozent — deshalb fragen wir zuerst nach dem Verbrauch.

Schritt 6 von 9

Die Betriebe planen mit Vorlauf. Ein realistischer Termin hilft beim Vergleich.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

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20
Franken je m² Modulfläche, nur mit Dämmung
rund 3’600
Franken vom Bund bei 10 kWp
5’000
Franken Grundbeitrag in der Stadt Zürich
bis zu 3
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Der Kanton

Was das Zürcher Programm mit Photovoltaik zu tun hat

Gebäudeprogramm Kanton Zürich 2026. Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert.

MassnahmeBeitrag
MassnahmeWärmedämmungBeitrag40 Fr./m²
MassnahmeEffizienzbonus GebäudehülleBeitrag60 Fr./m² zusätzlich
MassnahmeLuft-Wasser-WärmepumpeBeitrag2’900 Fr. + 160 Fr./kWth über 15 kW
MassnahmeSole- und Wasser-Wasser-WärmepumpeBeitrag6’800 Fr. + 420 Fr./kWth über 15 kW
MassnahmeAnschluss an ein WärmenetzBeitrag5’200 Fr. + 100 Fr./kWth
MassnahmeThermische SolaranlageBeitrag2’400 Fr. + 1’000 Fr./kWth
MassnahmeGEAK PlusBeitrag1’000 bis 1’500 Fr.
MassnahmePhotovoltaik alleinBeitragkein Beitrag

Das kantonale Programm zielt auf Heizung und Gebäudehülle. Photovoltaik-Anlagen ohne gleichzeitige Dämmung des Daches sind ausdrücklich ausgenommen; für die Anlage selbst verweist der Kanton auf pronovo.ch.

Eine einzige Berührung mit Photovoltaik bleibt: 20 Franken je Quadratmeter Modulfläche zusätzlich, wenn die Anlage gleichzeitig mit einer geförderten Wärmedämmung auf der sanierten Dach- oder Fassadenfläche entsteht. Fällt die Dämmung weg, fällt auch dieser Zuschlag weg.

Batteriespeicher kommen im kantonalen Programm 2026 nicht vor.

Eingereicht wird über portal.dasgebaeudeprogramm.ch/zh. Nach der Zusicherung bleiben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Stadt und Gemeinden

Wo im Kanton noch etwas dazukommt

Die Stadt Zürich hat ihre Ansätze auf den 1. August 2026 angehoben. Der PV-Grundbeitrag stieg von 4’400 auf 5’000 Franken. Für bewilligungspflichtige Anlagen auf bestehenden Gebäuden kommt ein Pauschalbeitrag von 3’000 Franken dazu. Die leistungsabhängigen Sätze je Kilowatt-Peak sind nicht veröffentlicht; erfragen Sie sie bei der Stadt.

Neu zahlt die Stadt auch an den Batteriespeicher ab 3 Kilowattstunden: 1’000 Franken pauschal plus 100 Franken je Kilowattstunde, höchstens 100 Kilowattstunden. Bei gebrauchten Zellen kommen weitere 100 Franken je Kilowattstunde dazu. Vorausgesetzt sind eine Photovoltaikanlage, ein Energiemanagementsystem und höchstens 1,5 Kilowattstunden Speicher je installiertem Kilowatt-Peak.

Winterthur führt ein eigenes Programm: für Anlagen unter 30 Kilowatt-Peak 50 Prozent des Einmalvergütungsbeitrags des Bundes, Gesuch vor Baubeginn. Der Stand ist für die laufende Runde nicht bestätigt — lassen Sie sich das von der Stadt bestätigen, bevor Sie damit rechnen.

Die Programme der übrigen Zürcher Gemeinden haben wir nicht geprüft. Was bei Ihnen gilt, sagt die Gemeindeverwaltung. Einen ersten Überblick nach Postleitzahl gibt energiefranken.ch, betrieben von EnergieSchweiz; die Betreiber übernehmen ausdrücklich keine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit.

Steuern

Einjahresfrist und Nettoprinzip

Bei bestehenden Gebäuden sind die Kosten der Anlage abziehbar. Massgebend ist die Einjahresfrist: Der Einbau muss mindestens ein Jahr nach dem Neubau erfolgen, und die Liegenschaft muss seither ein Jahr bewohnt worden sein.

Subventionen mindern den Abzug. Die Einmalvergütung von rund 3’600 Franken bei zehn Kilowatt wird also von den abziehbaren Kosten abgezogen.

Wer den Pauschalabzug wählt, verliert den Energieabzug im selben Jahr. Der Pauschalabzug beträgt in Zürich 20 Prozent des Eigenmietwerts beziehungsweise des Bruttomietertrags, ohne Staffelung nach Gebäudealter.

Für den eingespeisten Strom gilt das Nettoprinzip: Vergütungen werden nur besteuert, soweit sie höher sind als die Kosten für den bezogenen Strom. Das Beispiel des Kantons rechnet mit 4’000 Franken Einnahmen und 3’000 Franken Strombezug — steuerbar bleiben 1’000 Franken.

Häufige Fragen

Was zur Förderung im Kanton Zürich am häufigsten gefragt wird

01

Fördert der Kanton Zürich meine Solaranlage?

Nicht direkt. Das Förderprogramm 2026 nimmt Photovoltaik-Anlagen ohne gleichzeitige Dämmung des Daches ausdrücklich aus und verweist auf pronovo.ch.

Das Geld für die Anlage kommt vom Bund: 360 Franken je Kilowatt für angebaute oder freistehende Anlagen unter 30 Kilowatt, 400 Franken je Kilowatt bei integrierten. Ausbezahlt wird nach der Inbetriebnahme.

02

Was bringt der Zuschlag von 20 Franken je Quadratmeter?

Er gilt nur zusammen mit einer geförderten Wärmedämmung. Entsteht die Anlage auf der sanierten Dach- oder Fassadenfläche, zahlt der Kanton 20 Franken je Quadratmeter Modulfläche zusätzlich.

Wer nur Module auf ein bestehendes Dach setzt, bekommt davon nichts. Der Zuschlag hängt an der Dämmung, nicht an der Anlage.

03

Zahlt die Stadt Zürich an einen Batteriespeicher?

Seit dem 1. August 2026 ja, ab drei Kilowattstunden: 1’000 Franken pauschal plus 100 Franken je Kilowattstunde, höchstens 100 Kilowattstunden. Gebrauchte Zellen bringen weitere 100 Franken je Kilowattstunde.

Bedingung sind eine Photovoltaikanlage, ein Energiemanagementsystem und höchstens 1,5 Kilowattstunden Speicher je installiertem Kilowatt-Peak.

04

Wann darf ich die Anlage bei der Steuer abziehen?

Bei bestehenden Gebäuden. Die Einjahresfrist verlangt, dass der Einbau mindestens ein Jahr nach dem Neubau erfolgt und die Liegenschaft seither ein Jahr bewohnt wurde.

Subventionen mindern den Abzug, und der Pauschalabzug schliesst den Energieabzug im selben Jahr aus.

05

Wie finde ich heraus, was meine Gemeinde zahlt?

Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach. Ausserhalb der Stadt Zürich und Winterthurs haben wir die kommunalen Programme nicht geprüft — das heisst nicht, dass es dort keine gibt.

Einen Überblick nach Postleitzahl liefert energiefranken.ch von EnergieSchweiz. Die Betreiber übernehmen keine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit; verbindlich Auskunft gibt die Gemeinde.

Was nach Abzug der Förderung bleibt, sagt die Offerte

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Sie erhalten bis zu 3 Offerten von Betrieben aus Ihrer Region — kostenlos, unverbindlich und ohne Werbeanrufe.

Für Ihren Ort gerechnet

Was in Ihrer Gemeinde gilt

Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.

Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.