Balkonkraftwerk und Steckersolar in der Schweiz
Ein Balkonkraftwerk ist kein kleines Dach, sondern ein Gerät mit Grenze.
Steckerfertige Anlagen sind rasch montiert und ebenso rasch überschätzt. Bei 600 Voltampere ist Schluss, und was dabei herausschaut, ist ein dreistelliger Betrag im Jahr — nicht mehr, aber auch nicht nichts.
Was 600 Voltampere im Jahr abwerfen
Steckersolar neben einer fest installierten Anlage, gerechnet mit 950 bis 1’050 Kilowattstunden je Kilowatt.
| Merkmal | Steckersolar | Feste Anlage |
|---|---|---|
| MerkmalWechselrichterleistung | Steckersolarbis 600 VA | Feste Anlagenach Dachfläche |
| MerkmalJahresertrag | Steckersolarrund 600 kWh | Feste Anlageab 5’700 kWh bei 6 kWp |
| MerkmalEinmalvergütung | Steckersolarkeine | Feste Anlageab 2 kW Leistung |
| MerkmalNetzbetreiber | SteckersolarMeldung nötig | Feste AnlageAnschlussgesuch |
| MerkmalAnschluss | Steckersolarsteckerfertig | Feste Anlagedurch eine Fachperson |
In der Schweiz gilt für steckerfertige Anlagen eine Grenze von 600 Voltampere. Massgebend ist dabei die Leistung des Wechselrichters, nicht die Zahl, die auf dem Modul steht.
Aus 0,6 Kilowatt und den 950 bis 1’050 Kilowattstunden, die ein Kilowatt im Mittelland jährlich abwirft, werden rund 600 Kilowattstunden. Bei einem Bezugspreis von 26.09 Rappen sind das gut 150 Franken.
Diese 150 Franken fallen nur an, soweit der Strom im selben Moment im Haushalt gebraucht wird. Was gerade niemand benötigt, fliesst ins Netz und zählt in dieser Rechnung nicht mehr mit. Wer tagsüber ausser Haus ist, sollte den Betrag nach unten korrigieren.
Melden ja, Einmalvergütung nein
Auch ein steckerfertiges Gerät gehört dem Netzbetreiber gemeldet. Das ist keine Formsache: Der Zähler und der Stromkreis, an dem die Anlage hängt, müssen die Einspeisung vertragen. Die Meldung kostet nichts und ist in einem Formular erledigt.
Eine Einmalvergütung des Bundes gibt es dafür nicht. Pronovo verlangt eine Mindestleistung von 2 Kilowatt, und 0,6 Kilowatt liegen deutlich darunter. Wer Förderung möchte, kommt um eine fest installierte Anlage nicht herum.
Damit verschiebt sich die Rechnung: Beim Balkonkraftwerk tragen Sie die Kosten allein, dafür entfallen Gesuch, Betriebspflicht und Abnahme. Bei der festen Anlage ist es umgekehrt.
Geländer, Wind und die Zustimmung der Vermieterin
Ein Modul am Geländer ist eine Segelfläche. Es hängt an einer Brüstung, die für Menschen ausgelegt wurde und nicht für Windlasten aus einer neuen Richtung. Halterungen mit Herstellernachweis und regelmässig nachgezogene Schrauben sind darum kein Zubehör, sondern Teil der Sache.
Wer zur Miete wohnt, braucht die Zustimmung der Vermieterin. Die Brüstung gehört zum Gebäude, nicht zur Mietsache, und dasselbe gilt im Stockwerkeigentum für die gemeinschaftlichen Teile. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie bestellen.
Flach an der Brüstung montiert steht das Modul nahezu senkrecht. Das kostet Ertrag gegenüber einem geneigten Dach, bringt im Winter aber vergleichsweise mehr. Die 600 Kilowattstunden oben sind eine Grössenordnung, kein Versprechen für Ihren Balkon.
Was zum Balkonkraftwerk am häufigsten gefragt wird
01Muss ich eine Steckeranlage anmelden?
Ja. Der Netzbetreiber muss von der Anlage wissen, auch wenn sie steckerfertig ist und ohne Fachperson auskommt.
Die Grenze liegt bei 600 Voltampere Wechselrichterleistung. Wer darüber hinausgeht, verlässt den steckerfertigen Bereich und braucht das Verfahren einer festen Anlage.
02Gibt es für ein Balkonkraftwerk Fördergeld?
Nein. Die Einmalvergütung des Bundes setzt eine Mindestleistung von 2 Kilowatt voraus; eine Steckeranlage mit 0,6 Kilowatt erreicht das nicht.
Ob eine Gemeinde etwas beisteuert, ist uns nicht bekannt. Fragen Sie dort nach, bevor Sie mit einem Beitrag rechnen.
03Wann ist eine feste Anlage die bessere Wahl?
Sobald Ihnen eine Dachfläche gehört. Schon eine kleine Anlage mit sechs Kilowatt liefert 5’700 bis 6’300 Kilowattstunden im Jahr — rund das Zehnfache der Steckeranlage — und sie bekommt eine Einmalvergütung.
Für Mietwohnungen ohne eigenes Dach bleibt das Balkonkraftwerk trotzdem die einzige Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Dann ist es der richtige Weg.
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Was in Ihrer Gemeinde gilt
Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.
Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.