Das Pronovo-Gesuch Schritt für Schritt einreichen
Vorbereitet ist das Gesuch in zehn Minuten erledigt. Unvorbereitet dauert es Wochen.
Die Einmalvergütung beantragen Sie selbst, nicht der Betrieb, der gebaut hat. Das Verfahren ist einfach — es scheitert fast nie am Formular, sondern an einer Zahl, die niemand zur Hand hat, oder an einem Konto, das auf den falschen Namen lautet.
Vom Konto bis zur Gutschrift
Die Reihenfolge ist verbindlich. Schritt drei vor Schritt zwei geht nicht — ohne laufende Anlage nimmt das Portal kein Gesuch entgegen.
| Schritt | wer macht es | wann |
|---|---|---|
| SchrittKonto im Kundenportal | wer macht esSie | wannjederzeit |
| SchrittAnlage in Betrieb nehmen | wer macht esder Betrieb | wannnach der Montage |
| SchrittGesuch erfassen | wer macht esSie oder der Betrieb | wanndanach |
| SchrittPrüfung | wer macht esPronovo | wannnach Eingang |
| SchrittVerfügung | wer macht esPronovo | wannnach der Prüfung |
| SchrittAuszahlung | wer macht esPronovo | wannrund 3 Monate |
Das Konto lautet auf die Betreiberin oder den Betreiber der Anlage — in aller Regel auf Sie als Eigentümer, nicht auf die Solarfirma. Wer die Firma das Konto eröffnen lässt, hat später Nacharbeit, wenn er das Haus verkauft oder den Betrieb wechselt.
Viele Betriebe erfassen das Gesuch im Auftrag ihrer Kundschaft. Das ist bequem und ändert nichts daran, wem die Vergütung zusteht. Fragen Sie in der Offerte nach, ob es enthalten ist — es steht dort selten von allein.
Zwischen Verfügung und Gutschrift liegt nichts mehr, was Sie tun müssten. Wartelisten wie in früheren Jahren gibt es nicht.
Was Sie bereithalten sollten
Das Datum der Inbetriebnahme. Nicht das Datum der Montage und nicht das der Schlussrechnung. Es steht in den Unterlagen des Betriebs.
Die installierte Leistung in Kilowatt. Die Zahl entscheidet über den Betrag — 360 Franken je Kilowatt bei einer angebauten Anlage unter dreissig Kilowatt, 400 Franken bei einer integrierten.
Angebaut oder integriert. Integriert heisst: Die Module ersetzen die Dachhaut. Eine gewöhnliche Aufdachanlage ist angebaut. Wer hier falsch ankreuzt, bekommt entweder zu wenig oder eine Rückfrage.
Gebäude und Netzanschluss. Adresse, Netzbetreiber, Messpunkt. Der Netzbetreiber steht auf Ihrer Stromrechnung; auf Ihrer Gemeindeseite führen wir ihn ebenfalls.
Die Bankverbindung. Auf dieses Konto geht die Vergütung.
Die vollständige Liste zeigt das Portal beim Ausfüllen an. Sie ist kurz; was fehlt, wird nachgefragt, und genau das kostet die Wochen.
Woran Gesuche hängen bleiben
Zu früh eingereicht. Bei Anlagen unter hundert Kilowatt nimmt Pronovo das Gesuch erst nach der Inbetriebnahme entgegen. Eine Zusage im Voraus gibt es in dieser Klasse nicht — anders als ab hundert Kilowatt, wo die Grundsatzverfügung vor dem Bau möglich ist.
Anlage zu klein. Unter zwei Kilowatt gibt es nichts. Wer erweitert, bekommt nur dann etwas, wenn die Leistung um mindestens zwei Kilowatt steigt — eine Aufstockung um anderthalb Kilowatt geht leer aus.
Falsches Konto. Lautet das Portalkonto auf die Firma statt auf die Eigentümerin, wird die Übertragung beim Hausverkauf zur Nacharbeit.
Der Betrieb hat es angeblich erledigt. Lassen Sie sich die Eingangsbestätigung zeigen. Ohne die haben Sie nur eine Zusage am Telefon.
Die Finanzierung rechnet mit dem Geld. Die Rechnung des Betriebs ist Wochen vor der Gutschrift fällig. Wer die Lücke nicht überbrücken kann, klärt sie vor der Bestellung, nicht danach.
Was zum Gesuch am häufigsten gefragt wird
01Auf wen muss das Konto lauten?
Auf die Betreiberin oder den Betreiber der Anlage. Bei einem Einfamilienhaus ist das die Eigentümerin oder der Eigentümer.
Der Solarbetrieb kann das Gesuch in Ihrem Auftrag erfassen. Konto und Anspruch bleiben trotzdem bei Ihnen — und die Vergütung geht auf Ihre Bankverbindung.
02Was passiert beim Hausverkauf?
Die Anlage geht mit dem Haus über, und mit ihr die Pflicht, sie mindestens zwanzig Jahre zu betreiben. Diese Frist gilt für Anlagen ab dem 1. Januar 2025; bei älteren sind es fünfzehn Jahre.
Regeln Sie den Übergang im Kaufvertrag und melden Sie den Wechsel im Portal. Eine bereits ausbezahlte Einmalvergütung wird dadurch nicht berührt.
03Ich habe die Anlage erweitert — bekomme ich nochmals etwas?
Nur wenn die Leistung um mindestens zwei Kilowatt zunimmt. Dann gilt die Erweiterung als eigener Fördergegenstand.
Zwei zusätzliche Module reichen also nicht. Wer ohnehin aufstockt, sollte den Schritt so wählen, dass er über der Schwelle liegt.
04Wann brauche ich Herkunftsnachweise?
Ab dreissig Kilovoltampere Wechselstromleistung ist die Erfassung im Herkunftsnachweis-System Pflicht, spätestens im Monat nach der Inbetriebnahme. Ein Einfamilienhaus liegt fast immer darunter.
Bei Anlagen unter hundert Kilowatt darf die Beglaubigung auch der Netzbetreiber oder ein bevollmächtigtes Kontrollorgan vornehmen; darüber braucht es eine akkreditierte Stelle.
05Und wenn die Anlage grösser als 150 Kilowatt ist?
Dann führt der Weg über die Auktionen. Dort bieten Sie entweder auf eine hohe Einmalvergütung oder auf eine gleitende Marktprämie über zwanzig Jahre. Voraussetzung ist ein Betrieb ohne Eigenverbrauch.
Die Teilnahme kostet 300 Franken je Gebot, die Realisierungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate. Für ein Wohnhaus ist das kein Thema — für eine Gewerbehalle kann es der bessere Weg sein.
Was Ihre Anlage nach Förderung kostet, sagt die Offerte
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Sie erhalten bis zu 3 Offerten von Betrieben aus Ihrer Region — kostenlos, unverbindlich und ohne Werbeanrufe.
Was in Ihrer Gemeinde gilt
Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.
Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.