Solaranlage finanzieren: Wege und Kosten
Die Anlage kostet heute, die Förderung kommt später.
Zwischen Rechnung und Einmalvergütung liegen Monate. Wer das einplant, hat drei Wege — und einer davon kostet mehr, als er auf den ersten Blick scheint.
Eigenmittel, Hypothek oder Contracting
| Weg | Kosten | Anlage gehört |
|---|---|---|
| WegEigenmittel | Kostenentgangene Zinsen | Anlage gehörtIhnen |
| WegHypothek aufstocken | KostenHypothekarzins | Anlage gehörtIhnen |
| WegContracting | KostenStrompreis über Jahre | Anlage gehörtdem Anbieter |
Am günstigsten ist fast immer die Aufstockung der Hypothek. Der Zins liegt unter dem, was die Anlage an Stromkosten spart, und die Anlage gehört Ihnen — einschliesslich der Einmalvergütung und des Werts beim Hausverkauf.
Beim Contracting baut ein Anbieter die Anlage auf Ihr Dach und verkauft Ihnen den Strom. Sie zahlen nichts im Voraus, aber über fünfzehn oder zwanzig Jahre in aller Regel deutlich mehr als beim Kauf. Für wen es passt: wer die Investition nicht stemmen kann oder will und trotzdem Solarstrom möchte.
Prüfen Sie beim Contracting den Vertrag auf drei Punkte: Wem gehört die Anlage am Ende, was passiert beim Hausverkauf, und wie ist der Strompreis über die Laufzeit geregelt.
Wann das Geld tatsächlich kommt
Die Einmalvergütung des Bundes wird über Pronovo abgewickelt und erst nach der Inbetriebnahme ausbezahlt. Zwischen Rechnung und Gutschrift liegen erfahrungsgemäss einige Monate. Bei zehn Kilowatt geht es um rund 3’600 Franken (360 Franken je Kilowatt).
Einzelne Gemeinden und Kantone legen etwas obendrauf. Was bei Ihnen gilt, steht auf der Seite Ihrer Gemeinde — dort führen wir die Förderprogramme einzeln.
Der Abzug bei der Steuer ist der zweite Teil: Bei bestehenden Gebäuden gelten die Kosten als werterhaltend und sind abziehbar, allerdings nur, soweit sie nicht subventioniert sind. Wer den Pauschalabzug wählt, verzichtet darauf.
Was zur Finanzierung am häufigsten gefragt wird
01Lohnt sich Contracting?
Finanziell selten. Sie zahlen keinen Rappen im Voraus, dafür über die Laufzeit einen Strompreis, der die Investition des Anbieters samt Rendite enthält.
Sinnvoll ist es, wenn die Investition nicht möglich ist oder das Dach einem Dritten gehört. Dann ist Contracting besser als keine Anlage.
02Kann ich die Anlage von der Steuer abziehen?
Bei bestehenden Gebäuden ja: Investitionen in Photovoltaik gelten im Kanton Zürich als werterhaltend und sind abziehbar — aber nur, soweit sie nicht subventioniert sind. Die Einmalvergütung wird also abgezogen.
Beim Neubau geht es nicht: Dort ist die Anlage Teil der Erstellungskosten.
03Was ist die Anlage beim Hausverkauf wert?
Eine funktionierende Anlage mit Unterlagen erhöht den Wert. Was zählt, sind Ertragsdaten der letzten Jahre, Garantiescheine, der Sicherheitsnachweis und die Pronovo-Bestätigung.
Regeln Sie im Kaufvertrag ausdrücklich, wer die Anlage übernimmt und was mit einem laufenden Contracting- oder Speichervertrag passiert.
Was Ihre Anlage kostet, sagt die Offerte
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Was in Ihrer Gemeinde gilt
Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.
Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.