Solar-Offerten vergleichen: worauf es ankommt
Zwei Offerten sind erst vergleichbar, wenn beide dasselbe enthalten.
Angebote für dieselbe Anlage liegen regelmässig Tausende von Franken auseinander. Der Grund steht selten beim Preis und fast immer bei den Positionen, die das eine Angebot aufführt und das andere weglässt.
Was in einer Offerte aufgeführt sein muss
Die Liste zum Abhaken. Was nicht aufgeführt ist, ist nicht bestellt — und kommt später als Nachtrag.
| Position | Was dabeistehen muss |
|---|---|
| PositionLeistung | Was dabeistehen mussin Kilowatt-Peak, nicht in Modulzahl |
| PositionModule | Was dabeistehen mussAnzahl, Typ, Leistung je Stück, Garantiedauer |
| PositionWechselrichter | Was dabeistehen mussTypenbezeichnung, Leistung, Garantiedauer |
| PositionUnterkonstruktion | Was dabeistehen mussSystem, Befestigungsart, Ballast bei Flachdach |
| PositionElektroarbeiten | Was dabeistehen mussbis zum Zähler, mit Zählerwechsel |
| PositionErdung, Überspannungsschutz | Was dabeistehen mussenthalten oder ausdrücklich nicht |
| PositionGerüst | Was dabeistehen mussenthalten oder ausdrücklich nicht |
| PositionMeldung und Anschlussgesuch | Was dabeistehen musswer einreicht |
| PositionPronovo-Gesuch | Was dabeistehen musswer einreicht, wem der Beitrag zufällt |
| PositionErtragsprognose | Was dabeistehen mussmit dem angesetzten Wert je Kilowatt |
| PositionSpeicher | Was dabeistehen mussals eigene Position mit eigenem Preis |
| PositionInbetriebnahme und Übergabe | Was dabeistehen mussSicherheitsnachweis, Dokumentation |
| PositionTermine und Zahlungsplan | Was dabeistehen mussFälligkeit der Schlusszahlung |
Diese Liste ist der eigentliche Vergleich. Legen Sie die Angebote nebeneinander und setzen Sie je Zeile ein Häkchen oder einen Strich. Wo ein Strich steht, fehlt entweder die Leistung oder nur ihre Erwähnung — beides müssen Sie fragen, bevor Sie die Summen vergleichen.
Am häufigsten fehlen drei Zeilen: das Gerüst, der Zählerwechsel und die Angabe, wer die Gesuche einreicht. Alle drei sind Arbeiten, die in jedem Fall anfallen. Fehlen sie im Angebot, sind sie nicht gespart, sondern nur nicht eingerechnet.
Wie Sie zwei Angebote vergleichbar machen
Bringen Sie zuerst die Anlagengrösse auf denselben Stand. Ein Angebot über acht und eines über elf Kilowatt sagen über den Anbieter nichts aus, solange die Leistung verschieden ist. Teilen Sie beide Summen durch die Kilowattzahl: Der Wert sollte zwischen 1’600 und 2’400 Franken liegen.
Prüfen Sie zweitens die Ertragsannahme. Üblich sind 950 bis 1’050 Kilowattstunden je Kilowatt und Jahr. Eine Offerte, die mit einem höheren Wert rechnet, zeigt eine kürzere Amortisation, ohne dass die Anlage besser wäre. Der angesetzte Wert gehört deshalb ausgeschrieben ins Papier.
Klären Sie drittens, ob die Einmalvergütung im Preis schon abgezogen ist. Bei zehn Kilowatt geht es um rund 3’600 Franken; ein Angebot mit abgezogener Förderung sieht deutlich günstiger aus als eines ohne. Dasselbe gilt für den Speicher, der 6’000 bis 11’000 Franken kostet und in der einen Offerte enthalten und in der anderen weggelassen sein kann.
Ein deutlich tieferer Preis hat meist eine dieser Ursachen: kleinere Leistung, fehlende Nebenarbeiten, bereits abgezogene Förderung oder ein Zahlungsplan, der die Risiken zu Ihnen verschiebt. Die vierte Möglichkeit — derselbe Umfang zum tieferen Preis — kommt vor, ist aber die seltenste.
Sechs Fragen, die schriftlich beantwortet gehören
Wer reicht die Meldung ein? Im Kanton Zürich hat die Gemeinde dreissig Tage Zeit zu reagieren. Wer die Frist auslöst und wer reagiert, wenn Auflagen kommen, gehört in den Vertrag und nicht ins Gespräch.
Wer stellt das Gesuch bei Pronovo, und wer trägt das Risiko? Falls der Beitrag tiefer ausfällt als angenommen, muss geklärt sein, wer die Differenz trägt. Ausbezahlt wird ohnehin erst nach der Inbetriebnahme.
Was geschieht bei Mehraufwand am Dach? Lassen Sie festhalten, wie mit Feststellungen umgegangen wird, die sich erst nach dem Öffnen zeigen: Meldung vor Ausführung, Kostendach, schriftliche Zustimmung.
Wann ist die Schlusszahlung fällig? Sinnvoll ist der Zeitpunkt der mängelfreien Übergabe mitsamt Sicherheitsnachweis und Unterlagen, nicht das Ende der Montage.
Welche Garantie gilt je Bauteil? Module, Wechselrichter, Montagesystem und Arbeit haben verschiedene Fristen. Eine Sammelangabe über alles ist keine Auskunft.
Welche Rügefrist steht in den Bedingungen? Steht dort eine kürzere Frist als sechzig Tage, ist sie seit dem 1. Januar 2026 wirkungslos. Es lohnt sich, das anzusprechen: Ein Vertrag mit veralteten Klauseln ist selten nur an dieser Stelle veraltet.
Was zum Offertenvergleich am häufigsten gefragt wird
01Wie viele Angebote soll ich einholen?
Bis zu 3 reichen in aller Regel. Sie zeigen die Bandbreite, ohne dass der Vergleich unübersichtlich wird, und sie lassen sich noch ernsthaft nebeneinanderlegen.
Wichtiger als die Zahl ist, dass alle vom selben Ausgangspunkt gerechnet haben: dieselbe Leistung, dieselbe Dachfläche, derselbe Umfang beim Speicher. Sonst vergleichen Sie Anlagen und nicht Anbieter.
02Ist die Einmalvergütung im angebotenen Preis schon abgezogen?
Das ist von Angebot zu Angebot verschieden, und genau darin liegt eine der häufigsten Fehlerquellen beim Vergleich. Bei zehn Kilowatt geht es um rund 3’600 Franken, also um 360 Franken je Kilowatt bei angebauten Anlagen und 400 Franken bei integrierten.
Verlangen Sie die Summe in beiden Formen: einmal vor und einmal nach Abzug. Dazu gehört die Angabe, wer das Gesuch stellt, denn ausbezahlt wird erst nach der Inbetriebnahme, rund drei Monate nach dem vollständigen Gesuch.
03Wie lange kann ich einen Mangel beanstanden?
Sechzig Tage ab Entdeckung, seit dem 1. Januar 2026 (Artikel 367 Absatz 1bis des Obligationenrechts). Eine kürzere Frist in den Bedingungen des Anbieters ist unwirksam, Sie müssen sie also nicht wegverhandeln.
Die Verjährung liegt bei fünf Jahren und läuft unabhängig davon. Beanstanden Sie schriftlich, mit Datum und Beschreibung, und heben Sie die Kopie auf. Bei einer Solaranlage zeigt sich mancher Mangel erst über eine ganze Saison am Ertrag.
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Was in Ihrer Gemeinde gilt
Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.
Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.