Solaranlage Kanton Zug
Im Kanton Zug zählt der Netzbetreiber.
Elf Gemeinden, vier Netzbetreiber, eine gemeinsame Regel: Seit 2026 zahlt kein Werk im Kanton mehr einen festen Jahrestarif für eingespeisten Strom.
Was eine Solaranlage im Kanton Zug kostet
Sechs Kilowatt kosten vor Förderung 13'000 bis 17'000 Franken, zehn Kilowatt 18'000 bis 24'000, fünfzehn Kilowatt 25'000 bis 33'000. Ein Speicher mit zehn Kilowattstunden kommt mit 6'000 bis 11'000 Franken dazu.
Die Einmalvergütung des Bundes über Pronovo deckt bei kleinen Anlagen etwa einen Fünftel bis einen Viertel der Investition und wird nach der Inbetriebnahme ausbezahlt.
Der Kanton selbst fördert Photovoltaik nicht. Einzelne Gemeinden tun es: Die Stadt Zug zahlt bis 10'000 Franken für die Anlage und noch einmal bis 10'000 für den Speicher, Hünenberg bis 4'000 beziehungsweise 2'000. In Cham ist der Fördertopf seit Juli 2025 leer.
Was die Zuger Werke für Solarstrom zahlen
Vier Netzbetreiber teilen sich den Kanton: Die WWZ versorgt zehn der elf Gemeinden, in Steinhausen liefert das eigene Werk WESt, in Hünenberg zusätzlich die EGH, und im Dorfteil von Menzingen sind es die EKZ.
Für die Energie zahlen alle vier dasselbe Modell: den quartalsweise gemittelten Referenz-Marktpreis des Bundes, abgesichert durch die gesetzliche Mindestvergütung von 6.00 Rappen bis dreissig Kilowatt. Wer eine feste Jahreszahl sucht, findet sie 2026 nirgends.
Unterschiede gibt es beim Herkunftsnachweis: WWZ 1.00 Rappen bis hundert Kilowatt, EKZ bis zu 3.00. Und seit Anfang 2026 gilt bei WWZ und WESt die Einspeisebegrenzung auf siebzig Prozent — Teil einer koordinierten Aktion von zwölf Zentralschweizer Versorgern, mit höchstens drei Prozent Ertragseinbusse und ohne Entschädigung.
Bauanzeige statt Baubewilligung — 20 Tage
Im Kanton Zug genügt für eine gut angepasste Dachanlage auf einem bestehenden Gebäude in der Bau- oder Landwirtschaftszone die Bauanzeige an die Gemeinde. Grundlage ist § 44a des Planungs- und Baugesetzes.
Erhebt die Gemeindebehörde innert zwanzig Tagen keine Einwendungen, darf gebaut werden. Ausserhalb der Bauzone geht die Meldung zusätzlich an die kantonale Baudirektion.
Solaranlagen auf Denkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung brauchen immer eine ordentliche Baubewilligung. Eine Voranfrage vor der Planung kostet nichts.
Alle 11 Gemeinden im Kanton Zug
Der Kanton kennt keine Bezirke. Jede Gemeinde hat ihre eigene Seite mit dem zuständigen Werk.
Was Hausbesitzer in Zug am häufigsten fragen
01Fördert der Kanton Zug Photovoltaik?
Nein. Der Regierungsrat hat 2023 festgehalten, für die finanzielle Förderung von PV-Anlagen sei in erster Linie der Bund zuständig. Das kantonale Förderprogramm deckt die Gebäudehülle ab, nicht die Anlage.
Einzelne Gemeinden fördern trotzdem: Stadt Zug, Hünenberg, Baar und Walchwil. In Cham ist der Rahmenkredit seit Juli 2025 ausgeschöpft.
02Wer ist bei mir der Netzbetreiber?
In zehn von elf Gemeinden die WWZ. Steinhausen wird vom eigenen Werk WESt versorgt, in Hünenberg teilen sich WWZ und EGH das Gebiet, und im Dorfteil von Menzingen liefern die EKZ.
Auf Ihrer Stromrechnung steht, wer bei Ihnen liefert. Für die Anmeldung der Anlage ist dieses Werk zuständig.
03Was ändert sich 2027 an der Vergütung?
Ab Anfang 2027 richtet sich die Vergütung nach dem stündlichen Spotmarktpreis statt nach dem Quartalsmittel. Kleine Anlagen erhalten dann eine Minimalvergütungsprämie.
Für die Auslegung heisst das schon heute: Eigenverbrauch schlägt Einspeisung.
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Solaranlagen in der Region
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Datenstand 10. September 2026. Quellen: ElCom — Strompreise · WWZ — Tarifblätter 2026 · Pronovo — Einmalvergütung · BFE — Referenz-Marktpreis · Kanton Zug — § 44a PBG Bauanzeige. Vergütungen exklusive Mehrwertsteuer. Der Referenz-Marktpreis wird vom Bund vierteljährlich neu festgelegt.