Photovoltaik und Steuern: was abziehbar ist

Ratgeber · Steuern

Bei einem bestehenden Haus ist die Anlage Unterhalt. Beim Neubau nicht.

Ob die Anlage in der Steuererklärung Platz findet, entscheidet sich am Alter des Gebäudes und am Kanton. Zwischen Zürich und Schwyz liegen vier Jahre Frist und zwei unterschiedliche Arten, den eingespeisten Strom zu behandeln.

Wann der Abzug greift
bis zu 3 AngeboteBetriebe aus der Regionkostenlos und unverbindlichohne Werbeanrufe

1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Sechs kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von rund 30 auf rund 60 Prozent — deshalb fragen wir zuerst nach dem Verbrauch.

Schritt 6 von 9

Die Betriebe planen mit Vorlauf. Ein realistischer Termin hilft beim Vergleich.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

Kostenlos, unverbindlich, keine Werbeanrufe.

1 Jahr
Frist im Kanton Zürich
5 Jahre
Frist im Kanton Schwyz
effektiv
statt pauschal im Jahr der Anlage
bis zu 3
Offerten, kostenlos
Der Grundsatz

Unterhalt beim Altbau, Anlagekosten beim Neubau

Die beiden Kantone, in denen wir Offerten vermitteln, im direkten Vergleich.

PunktKanton ZürichKanton Schwyz
PunktFrist nach dem NeubauKanton Zürich1 JahrKanton Schwyz5 Jahre
PunktPauschalabzugKanton Zürich20 Prozent, ohne StaffelungKanton Schwyz10 Prozent bis 10 Jahre, danach 20
PunktEinmalvergütungKanton Zürichmindert den AbzugKanton Schwyzmindert den Abzug
PunktEingespeister StromKanton Zürichnetto besteuertKanton SchwyzEinnahmen steuerbar

Steht das Haus schon, gelten die Kosten der Anlage als Unterhalt und sind abziehbar. Entsteht sie zusammen mit dem Neubau, gehört sie zu den Anlagekosten — und die zieht niemand ab. Das ist der eine Satz, an dem fast alles hängt.

Im Kanton Zürich zieht die Einjahresfrist die Trennlinie. Wer die Module frühestens ein Jahr nach dem Neubau montiert und das Haus in dieser Zeit bewohnt hat, ist auf der Seite des Unterhalts.

Der Kanton Schwyz setzt die Grenze bei fünf Jahren. Energiesparmassnahmen innert fünf Jahren nach der Fertigstellung zählen dort vollumfänglich zu den Anlagekosten. Wer neu gebaut hat und nachrüsten möchte, sollte diesen Unterschied kennen, bevor er einen Abzug einplant.

Pauschal oder effektiv

Warum im Jahr der Anlage der effektive Abzug zählt

Bei den Liegenschaftskosten haben Sie jedes Jahr die Wahl zwischen der Pauschale und den tatsächlichen Kosten. Die Pauschale beträgt im Kanton Zürich 20 Prozent des Eigenmietwerts, unabhängig vom Alter des Gebäudes. Im Kanton Schwyz sind es 10 Prozent bis zu einem Gebäudealter von zehn Jahren und 20 Prozent darüber.

Wer die Pauschale wählt, verliert den Energieabzug im selben Jahr. Im Jahr, in dem eine Anlage bezahlt wird, ist der effektive Abzug deshalb fast immer der bessere. In den Jahren davor und danach kann die Pauschale wieder aufgehen.

Subventionen mindern den Abzug. Die Einmalvergütung wird also von den abziehbaren Kosten abgezogen, unabhängig davon, wann das Geld eintrifft. Heben Sie die Schlussabrechnung und den Pronovo-Bescheid zusammen auf.

Die Einspeisung

Wie der eingespeiste Strom besteuert wird

Der Kanton Zürich rechnet netto: Vergütungen werden nur besteuert, soweit sie höher sind als die Kosten für den bezogenen Strom. Das Beispiel des Kantons nennt 4’000 Franken Einnahmen und 3’000 Franken Strombezug — steuerbar bleiben 1’000 Franken.

Für den Kanton Schwyz ist uns eine solche Verrechnung nicht belegt. Dort sind Einnahmen aus der Einspeisung steuerbar; wer mit einer Verrechnung rechnet, sollte sich das vorher bestätigen lassen.

Wir vermitteln Offerten und sind keine Steuerberatung. Verbindlich Auskunft geben die kantonale Steuerverwaltung und das Steueramt Ihrer Gemeinde — ein Anruf dort vor dem Einreichen ist billiger als eine Korrektur danach.

Häufige Fragen

Was zu Photovoltaik und Steuern am häufigsten gefragt wird

01

Gilt die Anlage als Unterhalt oder als Anlagekosten?

Bei einem bestehenden Gebäude als Unterhalt, damit ist sie abziehbar. Bei einem Neubau als Anlagekosten, damit nicht.

Wo die Grenze verläuft, sagt der Kanton: Zürich verlangt ein Jahr Abstand zum Neubau und ein Jahr Bewohnen, Schwyz rechnet die ersten fünf Jahre nach der Fertigstellung vollständig den Anlagekosten zu.

02

Kürzt die Einmalvergütung meinen Abzug?

Ja. Subventionen mindern die abzugsfähigen Kosten, und die Einmalvergütung des Bundes ist eine solche Subvention. Abziehbar bleibt, was Sie tatsächlich selbst getragen haben.

Weil das Geld erst nach der Inbetriebnahme fliesst, fallen Rechnung und Gutschrift oft in verschiedene Jahre. Die Steuerverwaltung sagt Ihnen, in welchem Jahr sie den Abzug erwartet.

03

Soll ich im Jahr der Anlage pauschal oder effektiv abziehen?

In aller Regel effektiv. Die Pauschale schliesst den Energieabzug im selben Jahr aus, und eine Solaranlage übersteigt die Pauschale fast immer deutlich.

Rechnen Sie beide Varianten einmal durch, bevor Sie sich entscheiden. Die Wahl gilt pro Jahr, nicht dauerhaft — im Folgejahr ohne grössere Ausgaben kann die Pauschale wieder die bessere sein.

Was die Anlage vor Steuern kostet, sagt die Offerte

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Sie erhalten bis zu 3 Offerten von Betrieben aus Ihrer Region — kostenlos, unverbindlich und ohne Werbeanrufe.

Für Ihren Ort gerechnet

Was in Ihrer Gemeinde gilt

Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.

Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.