Photovoltaik und Steuern: was abziehbar ist
Bei einem bestehenden Haus ist die Anlage Unterhalt. Beim Neubau nicht.
Ob die Anlage in der Steuererklärung Platz findet, entscheidet sich am Alter des Gebäudes und am Kanton. Zwischen Zürich und Schwyz liegen vier Jahre Frist und zwei unterschiedliche Arten, den eingespeisten Strom zu behandeln.
Unterhalt beim Altbau, Anlagekosten beim Neubau
Die beiden Kantone, in denen wir Offerten vermitteln, im direkten Vergleich.
| Punkt | Kanton Zürich | Kanton Schwyz |
|---|---|---|
| PunktFrist nach dem Neubau | Kanton Zürich1 Jahr | Kanton Schwyz5 Jahre |
| PunktPauschalabzug | Kanton Zürich20 Prozent, ohne Staffelung | Kanton Schwyz10 Prozent bis 10 Jahre, danach 20 |
| PunktEinmalvergütung | Kanton Zürichmindert den Abzug | Kanton Schwyzmindert den Abzug |
| PunktEingespeister Strom | Kanton Zürichnetto besteuert | Kanton SchwyzEinnahmen steuerbar |
Steht das Haus schon, gelten die Kosten der Anlage als Unterhalt und sind abziehbar. Entsteht sie zusammen mit dem Neubau, gehört sie zu den Anlagekosten — und die zieht niemand ab. Das ist der eine Satz, an dem fast alles hängt.
Im Kanton Zürich zieht die Einjahresfrist die Trennlinie. Wer die Module frühestens ein Jahr nach dem Neubau montiert und das Haus in dieser Zeit bewohnt hat, ist auf der Seite des Unterhalts.
Der Kanton Schwyz setzt die Grenze bei fünf Jahren. Energiesparmassnahmen innert fünf Jahren nach der Fertigstellung zählen dort vollumfänglich zu den Anlagekosten. Wer neu gebaut hat und nachrüsten möchte, sollte diesen Unterschied kennen, bevor er einen Abzug einplant.
Warum im Jahr der Anlage der effektive Abzug zählt
Bei den Liegenschaftskosten haben Sie jedes Jahr die Wahl zwischen der Pauschale und den tatsächlichen Kosten. Die Pauschale beträgt im Kanton Zürich 20 Prozent des Eigenmietwerts, unabhängig vom Alter des Gebäudes. Im Kanton Schwyz sind es 10 Prozent bis zu einem Gebäudealter von zehn Jahren und 20 Prozent darüber.
Wer die Pauschale wählt, verliert den Energieabzug im selben Jahr. Im Jahr, in dem eine Anlage bezahlt wird, ist der effektive Abzug deshalb fast immer der bessere. In den Jahren davor und danach kann die Pauschale wieder aufgehen.
Subventionen mindern den Abzug. Die Einmalvergütung wird also von den abziehbaren Kosten abgezogen, unabhängig davon, wann das Geld eintrifft. Heben Sie die Schlussabrechnung und den Pronovo-Bescheid zusammen auf.
Wie der eingespeiste Strom besteuert wird
Der Kanton Zürich rechnet netto: Vergütungen werden nur besteuert, soweit sie höher sind als die Kosten für den bezogenen Strom. Das Beispiel des Kantons nennt 4’000 Franken Einnahmen und 3’000 Franken Strombezug — steuerbar bleiben 1’000 Franken.
Für den Kanton Schwyz ist uns eine solche Verrechnung nicht belegt. Dort sind Einnahmen aus der Einspeisung steuerbar; wer mit einer Verrechnung rechnet, sollte sich das vorher bestätigen lassen.
Wir vermitteln Offerten und sind keine Steuerberatung. Verbindlich Auskunft geben die kantonale Steuerverwaltung und das Steueramt Ihrer Gemeinde — ein Anruf dort vor dem Einreichen ist billiger als eine Korrektur danach.
Was zu Photovoltaik und Steuern am häufigsten gefragt wird
01Gilt die Anlage als Unterhalt oder als Anlagekosten?
Bei einem bestehenden Gebäude als Unterhalt, damit ist sie abziehbar. Bei einem Neubau als Anlagekosten, damit nicht.
Wo die Grenze verläuft, sagt der Kanton: Zürich verlangt ein Jahr Abstand zum Neubau und ein Jahr Bewohnen, Schwyz rechnet die ersten fünf Jahre nach der Fertigstellung vollständig den Anlagekosten zu.
02Kürzt die Einmalvergütung meinen Abzug?
Ja. Subventionen mindern die abzugsfähigen Kosten, und die Einmalvergütung des Bundes ist eine solche Subvention. Abziehbar bleibt, was Sie tatsächlich selbst getragen haben.
Weil das Geld erst nach der Inbetriebnahme fliesst, fallen Rechnung und Gutschrift oft in verschiedene Jahre. Die Steuerverwaltung sagt Ihnen, in welchem Jahr sie den Abzug erwartet.
03Soll ich im Jahr der Anlage pauschal oder effektiv abziehen?
In aller Regel effektiv. Die Pauschale schliesst den Energieabzug im selben Jahr aus, und eine Solaranlage übersteigt die Pauschale fast immer deutlich.
Rechnen Sie beide Varianten einmal durch, bevor Sie sich entscheiden. Die Wahl gilt pro Jahr, nicht dauerhaft — im Folgejahr ohne grössere Ausgaben kann die Pauschale wieder die bessere sein.
Was die Anlage vor Steuern kostet, sagt die Offerte
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Was in Ihrer Gemeinde gilt
Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.
Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.