Solaranlage Bezirk Höfe
Drei Gemeinden, zwei Werke — und kein Rappen für den Herkunftsnachweis.
Feusisberg, Freienbach und Wollerau zahlen zwischen 27.81 und 27.85 Rappen je Kilowattstunde — vier Hundertstel auseinander, tariflich gibt es hier nichts zu optimieren. Den Ausschlag gibt etwas anderes: Die EW Höfe kauft den Herkunftsnachweis gar nicht, und seit dem 1. Januar 2026 dürfen nur noch 70 Prozent der Modulleistung eingespeist werden.
Der engste Bezirk der beiden Kantone — mit einem eigenen Dreh
Der Bezirk Höfe besteht aus drei Gemeinden am oberen Zürichsee, versorgt von zwei Werken: die EW Höfe AG in Freienbach und Wollerau, das Elektrizitätswerk Schindellegi in einem Teil von Feusisberg. Der Bezugspreis liegt bei 27.81 beziehungsweise 27.85 Rappen — vier Hundertstel auseinander. Tariflich gibt es hier nichts zu optimieren.
Zwei andere Dinge geben den Ausschlag. Erstens kauft die EW Höfe den Herkunftsnachweis nicht an; Sie behalten den ökologischen Mehrwert, bekommen dafür aber auch keinen Zuschlag auf die Einspeisung. Zweitens gilt seit dem 1. Januar 2026 die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung — die EW Höfe hat sie in ihren Werkvorschriften eigenständig festgeschrieben. Beides führt zur gleichen Schlussfolgerung: Im Bezirk Höfe zählt der Eigenverbrauch, nicht die Einspeisung.
Alle 3 Gemeinden im Bezirk Höfe
Alle drei Gemeinden liegen praktisch gleichauf. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in der Frage, wie viel Sie selbst verbrauchen.
Die zwei Werke im Bezirk und was sie 2026 zahlen
Beide rechnen nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis. Keines zahlt einen Zuschlag für den Herkunftsnachweis.
| Netzbetreiber | Gemeinden | Bezug 2026 | Einspeisung 2026 |
|---|---|---|---|
| NetzbetreiberEW Höfe AG | GemeindenFreienbach, Wollerau, Feusisberg (Teil) | Bezug 202627.85 Rp. | Einspeisung 2026Referenz-Marktpreis (Q1 10.27, Q2 3.90); Minimum 6.00 Rp. unter 30 kWp, 6.20 für 30–150 kWp ohne Eigenverbrauch, 5.80–1.20 mit Eigenverbrauch. Kein Ankauf des Herkunftsnachweises. |
| NetzbetreiberEW Schindellegi | GemeindenFeusisberg (Teil) | Bezug 202627.81 Rp. | Einspeisung 2026Referenz-Marktpreis (Q1 10.27); Minimum 6.00 Rp. unter 30 kW, 6.20 für 30–150 kW ohne Eigenverbrauch, 0.00 über 150 kW. Kein Herkunftsnachweis ausgewiesen. |
Dass kein Werk im Bezirk den Herkunftsnachweis kauft, hat zwei Seiten. Sie verzichten auf ein bis drei Rappen je eingespeister Kilowattstunde — auf ein Einfamilienhaus gerechnet 60 bis 180 Franken im Jahr. Dafür bleibt der ökologische Mehrwert bei Ihnen, und Sie dürfen Ihren Strom weiterhin Solarstrom nennen. Wer den Nachweis verkauft, darf das nicht mehr.
Die Werkvorschriften 2026 der EW Höfe halten in Ziffer 13.2.3 fest, dass die Einspeisung auf 70 Prozent der Gleichstromleistung am Hausanschlusspunkt zu begrenzen ist. Ausdrücklich ergänzt das Werk: Wird hinter dem Hausanschluss Strom verbraucht, darf die Anlage mehr produzieren. Genau das ist der Hebel.
Warum im Bezirk Höfe jede Kilowattstunde im Haus doppelt zählt
Ertrag je produzierter Kilowattstunde 2026, in Rappen
Der Abstand beträgt 17.6 bis 21.9 Rappen — das ist der Wert jeder Kilowattstunde, die im Haus bleibt. Weil zusätzlich nur 70 Prozent der Modulleistung eingespeist werden dürfen, holt der Eigenverbrauch hier auch noch Ertrag zurück, der sonst verloren ginge.
In einem Kanton ohne Förderung und ohne Herkunftsnachweis-Ankauf bleibt der Eigenverbrauch das einzige Argument, das trägt — und es trägt gut. Eine Wärmepumpe, eine Ladestation oder ein Batteriespeicher heben den Eigenverbrauchsanteil von rund 30 auf 60 Prozent und mehr.
Der Referenz-Marktpreis lag im ersten Quartal 2026 bei 10.27 Rappen und im zweiten bei 3.90 — er hat sich innerhalb eines halben Jahres mehr als halbiert. Wir rechnen Ihre Offerte deshalb konsequent mit der gesetzlichen Untergrenze von 6.0 Rappen. Was darüber hinausgeht, ist Zugabe, keine Planungsgrundlage.
Bewilligung: 20 Tage statt 30 — Schwyz ist schneller als Zürich
Im Kanton Schwyz genügt für gut angepasste Dachanlagen in der Bau- und Landwirtschaftszone die Meldung — und die Frist ist kürzer als im Kanton Zürich: Paragraf 75a Absatz 3 des Planungs- und Baugesetzes bestimmt, dass ein gemeldetes Vorhaben als bewilligt gilt, wenn es innert 20 Tagen ohne Widerspruch bleibt. Die Meldung läuft über eBau; übergangsweise sind zusätzlich zwei unterschriebene Papierdossiers bei der Gemeinde einzureichen. Ihr Partnerbetrieb erledigt das.
Ordentlich bewilligt werden muss, was in einem ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A liegt, auf einem Kultur- oder Naturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung steht oder nicht «genügend angepasst» im Sinne von Artikel 32a der Raumplanungsverordnung ist. Im Bezirk Höfe stehen nur Pfäffikon Unterdorf und die Ufenau — beide Gemeinde Freienbach — als Ortsbilder von nationaler Bedeutung im kantonalen Richtplan; Wollerau und Feusisberg sind nicht aufgeführt. Massgebend ist im Einzelfall das kantonale Geoportal, nicht der Ortsname.
Was Hausbesitzer im Bezirk Höfe am häufigsten fragen
01Mein Werk kauft den Herkunftsnachweis nicht. Verliere ich Geld?
Ein bis drei Rappen je eingespeister Kilowattstunde, ja. Bei einem Einfamilienhaus mit rund 6'000 eingespeisten Kilowattstunden sind das 60 bis 180 Franken im Jahr. Im Gegenzug behalten Sie den ökologischen Mehrwert und dürfen Ihren Strom weiterhin Solarstrom nennen — wer den Nachweis verkauft, darf das rechtlich nicht mehr.
Für Ihre Investitionsrechnung ändert es wenig. Wir rechnen ohnehin mit der gesetzlichen Untergrenze von 6.0 Rappen, weil der Referenz-Marktpreis vierteljährlich schwankt. Im Bezirk Höfe kommt schlicht kein Zuschlag dazu.
02Was bedeutet die 70-Prozent-Regel ab 2026 für mich?
Seit dem 1. Januar 2026 müssen neue Solaranlagen im Gebiet der Zentralschweizer Energieversorger so gebaut werden, dass höchstens 70 Prozent der Modulleistung ins Netz eingespeist werden. Die Werke beziffern die Einbusse auf «maximal 3 Prozent des Jahresertrags» — entschädigt wird sie nicht.
Begrenzt wird die Einspeisung, nicht die Produktion. Was Sie im Haus verbrauchen, zählt nicht gegen die Grenze. Damit wird jede Massnahme, die den Eigenverbrauch hebt, im Kanton Schwyz doppelt wirksam: Sie spart den Bezugspreis und holt Ertrag zurück, der sonst abgeregelt würde. Speicher, Wärmepumpe und Ladestation rechnen sich hier deshalb besser als anderswo.
03Fördert der Kanton Schwyz meine Solaranlage?
Nein, und der Kanton sagt es selbst so deutlich: «Solarstromanlagen / Photovoltaikanlagen werden vom Kanton nicht gefördert, jedoch vom Bund durch pronovo.» Batteriespeicher kommen in der Vollzugshilfe zum Förderprogramm Energie 2026 in keiner einzigen Massnahme vor.
Gefördert werden im Kanton Schwyz die Gebäudehülle, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen und Holzfeuerungen — nicht die Stromproduktion. Für Ihre Rechnung bleibt damit die Einmalvergütung des Bundes: 360 Franken je Kilowatt bis 30 Kilowatt, 400 bei integrierter Bauweise, bei zehn Kilowatt also rund 3'600 Franken. Rechnen Sie mit nichts anderem.
Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach im Bezirk Höfe.
Sie nennen uns Ihre Adresse, dann rechnen bis zu 3 Betriebe aus der Region Ihr Dach durch — mit der 70-Prozent-Regel und ohne Förderbeträge, die es im Kanton Schwyz nicht gibt. Ohne Kosten, ohne Verpflichtung und ohne Werbeanrufe.
Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · EW Höfe AG — Abnahmevergütung ab 01.01.2026 · EW Höfe AG — Werkvorschriften 2026 · Gemeinsame Medienmitteilung der Zentralschweizer Energieversorger, 14.10.2025 · Kanton Schwyz — Planungshilfe für Solaranlagen am Gebäude · Kanton Schwyz — Förderprogramme Energie · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer, aus den ElCom-Werten umgerechnet. Vergütungen exklusive Mehrwertsteuer. Tarife ändern jährlich, der Referenz-Marktpreis vierteljährlich.