Solaranlage im Mehrfamilienhaus: ZEV und Eigentum
Die schwierigste Frage steht nicht auf dem Dach, sondern im Grundbuch.
Technisch unterscheidet sich eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus wenig von einer auf einem Einfamilienhaus. Der Unterschied liegt bei den Zuständigkeiten: Wem gehört die Fläche, wer entscheidet, wer bezahlt und wem gehört der Strom, der oben entsteht.
Wem die Dachfläche gehört und wer über sie entscheidet
Vier Ausgangslagen, wie sie im Mehrfamilienhaus vorkommen.
| Ausgangslage | Wer entscheidet | Was vorher zu klären ist |
|---|---|---|
| AusgangslageAlleineigentum, vermietet | Wer entscheidetdie Eigentümerschaft | Was vorher zu klären istwie der Strom zu den Mietparteien kommt |
| AusgangslageStockwerkeigentum | Wer entscheidetdie Versammlung | Was vorher zu klären istReglement, Mehrheit, Verteilung der Kosten |
| AusgangslageMiteigentum | Wer entscheidetdie Miteigentümer gemeinsam | Was vorher zu klären istAnteile und Nutzung der Fläche |
| AusgangslageMietverhältnis | Wer entscheidetnicht die Mieterschaft | Was vorher zu klären istschriftliche Zustimmung der Eigentümerschaft |
Das Dach ist im Stockwerkeigentum ein gemeinschaftlicher Teil. Über eine Anlage darauf entscheidet deshalb nicht, wer im obersten Geschoss wohnt, sondern die Versammlung. Für nützliche bauliche Massnahmen verlangt das Gesetz die Zustimmung der Mehrheit aller Eigentümerinnen und Eigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Wertquoten vertritt. Das Reglement der Gemeinschaft kann strengere Regeln enthalten — lesen Sie es, bevor Sie einladen.
Der Beschluss sollte drei Punkte benennen: die Anlage samt Leistung, die Aufteilung der Kosten und die Frage, wem der erzeugte Strom zusteht. Wird nur der erste Punkt beschlossen, kommen die anderen beiden später wieder auf die Traktandenliste, und dann steht die Anlage bereits auf dem Dach.
Praktisch bewährt hat sich, die Angebote vor der Versammlung einzuholen. Ein Traktandum mit Zahlen wird beschlossen, ein Traktandum ohne Zahlen wird vertagt. Wer vermietet und allein entscheidet, hat es einfacher — er muss aber trotzdem festlegen, wie der Strom bei den Mietparteien ankommt und was er kostet.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch oder nicht
Drei Formen, den erzeugten Strom zu verwenden.
| Form | Wo sie gilt | Was sie bringt |
|---|---|---|
| FormZusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) | Wo sie giltim Gebäude, auch auf benachbarten Grundstücken | Was sie bringtder Solarstrom wird im Haus verkauft |
| FormLokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) | Wo sie giltüber das öffentliche Netz | Was sie bringt40 % Rabatt auf das Netzentgelt |
| Formkein Zusammenschluss | Wo sie giltjede Partei bezieht selbst | Was sie bringtder Überschuss geht ins Netz |
Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV, tritt das Haus gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Kunde auf. Innen wird der Solarstrom an die Parteien verkauft, aussen wird nur noch die Differenz bezogen oder eingespeist. Weil sich die Tagesabläufe mehrerer Haushalte überlagern, bleibt deutlich mehr Strom im Haus als bei einem einzelnen Haushalt.
Der Preis für die Mietparteien ist nach oben begrenzt: Er darf nicht über dem liegen, was sie beim externen Bezug bezahlen würden. Ein Zusammenschluss ist also kein Geschäft zulasten der Mieterschaft, sondern eine Umverteilung der Differenz zwischen Bezugspreis und Vergütung.
Der Aufwand steckt in der Abrechnung. Es braucht Messungen je Partei, eine Vereinbarung, eine jährliche Abrechnung und jemanden, der beim Mieterwechsel den Zählerstand aufnimmt. Diese Arbeit lässt sich auslagern, dann kostet sie Geld; wird sie selbst gemacht, kostet sie Zeit. Rechnen Sie diesen Posten vor der Entscheidung ein.
Über die Grundstücksgrenze hinaus gilt seit 2026 die lokale Elektrizitätsgemeinschaft, kurz LEG. Sie nutzt das öffentliche Netz und erhält einen Rabatt von 40 Prozent auf das Netzentgelt, auf der Transformationsnetzebene 20 Prozent. Für ein einzelnes Haus bleibt der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch die einfachere Form.
Warum grosse Dächer auf den Verbrauch ausgelegt werden
Ab 2026 sinkt die Mindestvergütung mit der Anlagengrösse. Bis dreissig Kilowatt sind es 6 Rappen je Kilowattstunde; darüber nimmt der Ansatz ab und erreicht bei Anlagen gegen 149 Kilowatt noch 1.2 Rappen. Wer auf einem grossen Dach baut, kann sich also weniger auf die Einspeisung verlassen als der Nachbar im Einfamilienhaus.
Das verschiebt das Gewicht zum Verbrauch im Haus. Der zuverlässigste Abnehmer ist der Allgemeinstrom: Treppenhaus, Lift, Waschküche, Lüftung laufen tagsüber und ohne Zutun der Bewohnerschaft. Kommt eine Wärmepumpe dazu, wächst der Anteil weiter. Beides sollte in der Auslegung stehen, bevor die Modulzahl feststeht.
Bei den Kosten gilt derselbe Rahmen wie beim Einfamilienhaus: 1’600 bis 2’400 Franken je Kilowatt montiert. Belegen können wir die Spannen bis fünfzehn Kilowatt — 25’000 bis 33’000 Franken. Für grössere Dächer ist der Rahmen je Kilowatt ein Anhaltspunkt und die Offerte die Auskunft.
Ein Hinweis zum Ertrag: Auch auf dem Mehrfamilienhaus gelten 950 bis 1’050 Kilowattstunden je Kilowatt und Jahr. Eine Anlage über zwei Dachflächen mit verschiedener Ausrichtung liefert flacher über den Tag verteilt, was im Zusammenschluss von Vorteil ist — verbraucht wird von morgens bis abends.
Was zur Anlage im Mehrfamilienhaus gefragt wird
01Welche Mehrheit braucht es im Stockwerkeigentum?
Eine Solaranlage gilt in aller Regel als nützliche bauliche Massnahme. Dafür verlangt das Gesetz die Zustimmung der Mehrheit aller Eigentümerinnen und Eigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Wertquoten vertritt.
Zuerst massgebend ist aber das Reglement der Gemeinschaft; es kann höhere Anforderungen stellen. Lassen Sie den Beschluss samt Kostenverteilung ins Protokoll aufnehmen — er ist die Grundlage für alles Weitere.
02Was darf der Solarstrom die Mietparteien kosten?
Höchstens so viel, wie sie für den externen Bezug bezahlen würden. Diese Obergrenze ist der Kern der Regelung: Der Zusammenschluss darf niemanden schlechter stellen als der Bezug beim Werk.
Der Vergleichswert ist der Tarif Ihres Netzbetreibers — bei den EKZ 26.09 Rappen für 2026. Für die Eigentümerschaft bleibt der Vorteil trotzdem beträchtlich, weil dieselbe Kilowattstunde eingespeist nur 6.00 bis 9.00 Rappen einbringt.
03Lohnt sich der Zusammenschluss auch bei wenigen Wohnungen?
Nicht immer. Messung, Vereinbarung und jährliche Abrechnung fallen unabhängig von der Zahl der Parteien an. Bei zwei oder drei Wohnungen kann dieser Aufwand grösser sein als der Gewinn aus der Umverteilung.
Die schlichtere Lösung: die Anlage auf den Allgemeinstrom laufen lassen und den Überschuss einspeisen. Das bringt weniger, verlangt aber keine Abrechnung und keine Vereinbarung mit der Mieterschaft.
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Was in Ihrer Gemeinde gilt
Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.
Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.