Solaranlage im Mehrfamilienhaus: ZEV und Eigentum

Ratgeber · Mehrfamilienhaus

Die schwierigste Frage steht nicht auf dem Dach, sondern im Grundbuch.

Technisch unterscheidet sich eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus wenig von einer auf einem Einfamilienhaus. Der Unterschied liegt bei den Zuständigkeiten: Wem gehört die Fläche, wer entscheidet, wer bezahlt und wem gehört der Strom, der oben entsteht.

Wer zustimmen muss
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1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Sechs kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von rund 30 auf rund 60 Prozent — deshalb fragen wir zuerst nach dem Verbrauch.

Schritt 6 von 9

Die Betriebe planen mit Vorlauf. Ein realistischer Termin hilft beim Vergleich.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

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Rappen Mindestvergütung bis 30 kW
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Das Eigentum

Wem die Dachfläche gehört und wer über sie entscheidet

Vier Ausgangslagen, wie sie im Mehrfamilienhaus vorkommen.

AusgangslageWer entscheidetWas vorher zu klären ist
AusgangslageAlleineigentum, vermietetWer entscheidetdie EigentümerschaftWas vorher zu klären istwie der Strom zu den Mietparteien kommt
AusgangslageStockwerkeigentumWer entscheidetdie VersammlungWas vorher zu klären istReglement, Mehrheit, Verteilung der Kosten
AusgangslageMiteigentumWer entscheidetdie Miteigentümer gemeinsamWas vorher zu klären istAnteile und Nutzung der Fläche
AusgangslageMietverhältnisWer entscheidetnicht die MieterschaftWas vorher zu klären istschriftliche Zustimmung der Eigentümerschaft

Das Dach ist im Stockwerkeigentum ein gemeinschaftlicher Teil. Über eine Anlage darauf entscheidet deshalb nicht, wer im obersten Geschoss wohnt, sondern die Versammlung. Für nützliche bauliche Massnahmen verlangt das Gesetz die Zustimmung der Mehrheit aller Eigentümerinnen und Eigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Wertquoten vertritt. Das Reglement der Gemeinschaft kann strengere Regeln enthalten — lesen Sie es, bevor Sie einladen.

Der Beschluss sollte drei Punkte benennen: die Anlage samt Leistung, die Aufteilung der Kosten und die Frage, wem der erzeugte Strom zusteht. Wird nur der erste Punkt beschlossen, kommen die anderen beiden später wieder auf die Traktandenliste, und dann steht die Anlage bereits auf dem Dach.

Praktisch bewährt hat sich, die Angebote vor der Versammlung einzuholen. Ein Traktandum mit Zahlen wird beschlossen, ein Traktandum ohne Zahlen wird vertagt. Wer vermietet und allein entscheidet, hat es einfacher — er muss aber trotzdem festlegen, wie der Strom bei den Mietparteien ankommt und was er kostet.

Der Strom im Haus

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch oder nicht

Drei Formen, den erzeugten Strom zu verwenden.

FormWo sie giltWas sie bringt
FormZusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)Wo sie giltim Gebäude, auch auf benachbarten GrundstückenWas sie bringtder Solarstrom wird im Haus verkauft
FormLokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)Wo sie giltüber das öffentliche NetzWas sie bringt40 % Rabatt auf das Netzentgelt
Formkein ZusammenschlussWo sie giltjede Partei bezieht selbstWas sie bringtder Überschuss geht ins Netz

Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV, tritt das Haus gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Kunde auf. Innen wird der Solarstrom an die Parteien verkauft, aussen wird nur noch die Differenz bezogen oder eingespeist. Weil sich die Tagesabläufe mehrerer Haushalte überlagern, bleibt deutlich mehr Strom im Haus als bei einem einzelnen Haushalt.

Der Preis für die Mietparteien ist nach oben begrenzt: Er darf nicht über dem liegen, was sie beim externen Bezug bezahlen würden. Ein Zusammenschluss ist also kein Geschäft zulasten der Mieterschaft, sondern eine Umverteilung der Differenz zwischen Bezugspreis und Vergütung.

Der Aufwand steckt in der Abrechnung. Es braucht Messungen je Partei, eine Vereinbarung, eine jährliche Abrechnung und jemanden, der beim Mieterwechsel den Zählerstand aufnimmt. Diese Arbeit lässt sich auslagern, dann kostet sie Geld; wird sie selbst gemacht, kostet sie Zeit. Rechnen Sie diesen Posten vor der Entscheidung ein.

Über die Grundstücksgrenze hinaus gilt seit 2026 die lokale Elektrizitätsgemeinschaft, kurz LEG. Sie nutzt das öffentliche Netz und erhält einen Rabatt von 40 Prozent auf das Netzentgelt, auf der Transformationsnetzebene 20 Prozent. Für ein einzelnes Haus bleibt der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch die einfachere Form.

Die Auslegung

Warum grosse Dächer auf den Verbrauch ausgelegt werden

Ab 2026 sinkt die Mindestvergütung mit der Anlagengrösse. Bis dreissig Kilowatt sind es 6 Rappen je Kilowattstunde; darüber nimmt der Ansatz ab und erreicht bei Anlagen gegen 149 Kilowatt noch 1.2 Rappen. Wer auf einem grossen Dach baut, kann sich also weniger auf die Einspeisung verlassen als der Nachbar im Einfamilienhaus.

Das verschiebt das Gewicht zum Verbrauch im Haus. Der zuverlässigste Abnehmer ist der Allgemeinstrom: Treppenhaus, Lift, Waschküche, Lüftung laufen tagsüber und ohne Zutun der Bewohnerschaft. Kommt eine Wärmepumpe dazu, wächst der Anteil weiter. Beides sollte in der Auslegung stehen, bevor die Modulzahl feststeht.

Bei den Kosten gilt derselbe Rahmen wie beim Einfamilienhaus: 1’600 bis 2’400 Franken je Kilowatt montiert. Belegen können wir die Spannen bis fünfzehn Kilowatt — 25’000 bis 33’000 Franken. Für grössere Dächer ist der Rahmen je Kilowatt ein Anhaltspunkt und die Offerte die Auskunft.

Ein Hinweis zum Ertrag: Auch auf dem Mehrfamilienhaus gelten 950 bis 1’050 Kilowattstunden je Kilowatt und Jahr. Eine Anlage über zwei Dachflächen mit verschiedener Ausrichtung liefert flacher über den Tag verteilt, was im Zusammenschluss von Vorteil ist — verbraucht wird von morgens bis abends.

Häufige Fragen

Was zur Anlage im Mehrfamilienhaus gefragt wird

01

Welche Mehrheit braucht es im Stockwerkeigentum?

Eine Solaranlage gilt in aller Regel als nützliche bauliche Massnahme. Dafür verlangt das Gesetz die Zustimmung der Mehrheit aller Eigentümerinnen und Eigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Wertquoten vertritt.

Zuerst massgebend ist aber das Reglement der Gemeinschaft; es kann höhere Anforderungen stellen. Lassen Sie den Beschluss samt Kostenverteilung ins Protokoll aufnehmen — er ist die Grundlage für alles Weitere.

02

Was darf der Solarstrom die Mietparteien kosten?

Höchstens so viel, wie sie für den externen Bezug bezahlen würden. Diese Obergrenze ist der Kern der Regelung: Der Zusammenschluss darf niemanden schlechter stellen als der Bezug beim Werk.

Der Vergleichswert ist der Tarif Ihres Netzbetreibers — bei den EKZ 26.09 Rappen für 2026. Für die Eigentümerschaft bleibt der Vorteil trotzdem beträchtlich, weil dieselbe Kilowattstunde eingespeist nur 6.00 bis 9.00 Rappen einbringt.

03

Lohnt sich der Zusammenschluss auch bei wenigen Wohnungen?

Nicht immer. Messung, Vereinbarung und jährliche Abrechnung fallen unabhängig von der Zahl der Parteien an. Bei zwei oder drei Wohnungen kann dieser Aufwand grösser sein als der Gewinn aus der Umverteilung.

Die schlichtere Lösung: die Anlage auf den Allgemeinstrom laufen lassen und den Überschuss einspeisen. Das bringt weniger, verlangt aber keine Abrechnung und keine Vereinbarung mit der Mieterschaft.

Was auf das Dach Ihres Mehrfamilienhauses passt

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Für Ihren Ort gerechnet

Was in Ihrer Gemeinde gilt

Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.

Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.