Pronovo: Einmalvergütung beantragen — so läuft es
Die Förderung des Bundes läuft über eine einzige Stelle — und erst nach dem Bau.
Pronovo ist der Name, der auf jeder Solarrechnung irgendwann auftaucht. Dahinter steckt die Vollzugsstelle des Bundes für die Einmalvergütung. Hier steht, wie viel sie bringt, wer das Gesuch stellt und warum das Geld erst nach der Inbetriebnahme kommt.
Wie viel die Einmalvergütung 2026 beträgt
Leistungsbeitrag je Kilowatt installierter Leistung. Einen Grundbeitrag gibt es seit dem 1. April 2025 nicht mehr.
| Leistung | angebaut, freistehend | integriert |
|---|---|---|
| Leistungunter 30 kW | angebaut, freistehend360 Fr./kW | integriert400 Fr./kW |
| Leistung30 bis unter 100 kW | angebaut, freistehend300 Fr./kW | integriert330 Fr./kW |
| Leistungab 100 kW | angebaut, freistehendtiefer, Tarifrechner | integrierttiefer, Tarifrechner |
Für ein übliches Einfamilienhaus mit zehn Kilowatt auf dem Ziegeldach sind das 3’600 Franken. «Integriert» heisst: Die Module ersetzen die Dachhaut, sind also selbst das Dach. Eine gewöhnliche Aufdachanlage gilt als angebaut.
Die Ansätze wurden auf 2026 nicht gesenkt. Für Anlagen ab 100 Kilowatt gelten tiefere Sätze; die genaue Zahl rechnet der Tarifrechner von Pronovo aus.
Gefördert wird ab zwei Kilowatt. Wer eine bestehende Anlage erweitert, bekommt nur dann etwas, wenn die Leistung um mindestens zwei Kilowatt steigt.
Für 2027 hat der Bund eine Erhöhung um vierzig Franken je Kilowatt in der Klasse unter 30 Kilowatt angekündigt — auf 400 beziehungsweise 440 Franken. Angekündigt, nicht in Kraft: Wer 2026 baut, rechnet mit den heutigen Sätzen.
Wann das Gesuch gestellt wird
Bei Anlagen unter 100 Kilowatt — also praktisch jedem Einfamilienhaus — wird das Gesuch nach der Inbetriebnahme eingereicht. Die Anlage muss zuerst stehen und laufen. Vorher geht nichts, und eine Zusage im Voraus gibt es in dieser Grössenklasse nicht.
Ab 100 Kilowatt ist es umgekehrt: Dort kann das Gesuch vor dem Bau gestellt werden, und Pronovo sichert die Vergütung mit einer Grundsatzverfügung zu. Die Inbetriebnahme ist dann innert zwölf Monaten zu melden.
Eingereicht wird über das Kundenportal von Pronovo, durch die Betreiberin oder den Betreiber der Anlage — also durch Sie, nicht durch die Solarfirma. Viele Betriebe übernehmen das auf Wunsch; ob es in der Offerte enthalten ist, steht dort selten von allein.
Die Auszahlung erfolgt rund drei Monate nach einem vollständigen Gesuch. Wartelisten wie in früheren Jahren gibt es nicht mehr.
Zwanzig Jahre, Herkunftsnachweise und der Kanton
Wer die Einmalvergütung bezieht, verpflichtet sich, die Anlage mindestens zwanzig Jahre zu betreiben. Für Anlagen, die vor 2025 in Betrieb gingen, waren es fünfzehn.
Ab 30 Kilovoltampere Wechselstromleistung muss die Anlage im Herkunftsnachweis-System erfasst werden — spätestens im Monat nach der Inbetriebnahme. Ein Herkunftsnachweis belegt eine produzierte Kilowattstunde und ist handelbar; für ein Einfamilienhaus ist das in aller Regel kein Thema.
Die Einmalvergütung schliesst kantonale und kommunale Förderung nicht aus. Was in Ihrer Gemeinde dazukommt, führen wir auf der jeweiligen Gemeindeseite. Umgekehrt gilt: Wer eine Einspeisevergütung nach altem Recht bezieht, bekommt keine Einmalvergütung dazu.
Was zu Pronovo am häufigsten gefragt wird
01Wer ist Pronovo überhaupt?
Die Pronovo AG ist eine Tochtergesellschaft von Swissgrid und die Vollzugsstelle des Bundes für die Förderung erneuerbarer Energien. Sie ist seit Januar 2018 operativ tätig, hat ihren Sitz in Frick und steht unter der Aufsicht des Bundesamts für Energie.
Sie zahlt die Einmalvergütung aus, führt das Herkunftsnachweis-System und wickelt die Auktionen für grosse Anlagen ab. Finanziert wird das über den Netzzuschlag auf Ihrer Stromrechnung, gesetzlich höchstens 2.3 Rappen je Kilowattstunde.
02Muss ich das Gesuch selbst stellen?
Antragsberechtigt ist die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage. Das Konto im Kundenportal läuft also auf Sie.
Viele Solarbetriebe erledigen die Eingabe im Auftrag ihrer Kundschaft. Fragen Sie in der Offerte danach — zusammen mit dem Anschlussgesuch beim Netzbetreiber und dem Sicherheitsnachweis. Diese drei Punkte fehlen in günstigen Offerten am häufigsten.
03Wie lange dauert es bis zum Geld?
Rund drei Monate nach einem vollständigen Gesuch. Unvollständige Gesuche dauern länger — und vollständig heisst: Anlage in Betrieb, Unterlagen beisammen, Angaben zur Leistung belegt.
Rechnen Sie die Zeit in die Finanzierung ein. Die Rechnung des Betriebs kommt lange vor der Gutschrift des Bundes.
04Bekomme ich für den Batteriespeicher auch etwas?
Nein. Die Einmalvergütung richtet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage. Ein Speicher wird vom Bund nicht gefördert.
Einzelne Gemeinden zahlen etwas an den Speicher. Was bei Ihnen gilt, steht auf Ihrer Gemeindeseite.
05Was kostet das Gesuch?
Für die Einmalvergütung erhebt Pronovo keine Gebühr. Kosten entstehen nur bei den Auktionen für Grossanlagen, dort 300 Franken je Gebot.
Für Anlagen ab 30 Kilovoltampere kommen die Beglaubigung und die Gebühren des Herkunftsnachweis-Systems dazu. Bei geförderten Anlagen trägt der Förderfonds einen Teil davon.
Was Ihre Anlage nach Förderung kostet, sagt die Offerte
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Was in Ihrer Gemeinde gilt
Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.
Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.