Förderung Solaranlage Kanton Schwyz 2026
Für Photovoltaik zahlt in Schwyz allein der Bund.
Der Kanton Schwyz sagt es selbst: Solarstromanlagen werden vom Kanton nicht gefördert, sondern vom Bund. Einen Zuschlag für Module auf einer frisch gedämmten Fläche, wie ihn Zürich kennt, gibt es hier nicht. Umso mehr lohnt der Blick auf die Steuererklärung.
Warum das Geld ausschliesslich vom Bund kommt
Der Kanton formuliert es unmissverständlich: «Solarstromanlagen / Photovoltaikanlagen werden vom Kanton nicht gefördert, jedoch vom Bund durch pronovo.» Damit ist die Zuständigkeit geklärt, und die Suche nach einem kantonalen Beitrag erübrigt sich.
Die Einmalvergütung beträgt 2026 für Anlagen unter 30 Kilowatt 360 Franken je Kilowatt angebaut oder freistehend und 400 Franken je Kilowatt integriert. Bei zehn Kilowatt-Peak sind das rund 3’600 Franken. Einen Grundbeitrag gibt es nicht mehr.
Das Geld fliesst erst nach der Inbetriebnahme, rund drei Monate nach einem vollständigen Gesuch. Die Rechnung des Betriebs liegt also lange vor der Gutschrift auf dem Konto.
Für den Batteriespeicher gibt es vom Bund nichts: Die Einmalvergütung bemisst sich an der Photovoltaikanlage.
Wofür der Kanton Schwyz 2026 zahlt
Gültig ab 1. Januar 2026. Gesuch über portal.dasgebaeudeprogramm.ch/sz.
| Massnahme | Beitrag |
|---|---|
| MassnahmeWärmedämmung | Beitrag60 Fr./m², mind. 3’000, max. 300’000 Fr. |
| MassnahmeLuft-Wasser-Wärmepumpe | Beitrag3’200 Fr. + 120 Fr./kWth |
| MassnahmeSole- und Wasser-Wasser-Wärmepumpe | Beitrag4’800 Fr. + 360 Fr./kWth |
| MassnahmeAnschluss an ein Wärmenetz | Beitrag4’000 Fr. + 200 Fr./kWth |
| MassnahmeThermische Solaranlage | Beitrag2’400 Fr. + 1’000 Fr./kWth |
| MassnahmeGesamtsanierungsbonus | Beitrag40 Fr./m² |
| MassnahmeGEAK Plus | Beitrag1’000 bis 1’500 Fr. |
| MassnahmePhotovoltaik und Speicher | Beitragkein Fördertatbestand |
Das Programm deckt Heizung und Gebäudehülle ab. Weder Photovoltaik noch Batteriespeicher kommen darin als Fördertatbestand vor.
Die Wärmedämmung liegt mit 60 Franken je Quadratmeter über dem Zürcher Ansatz, ist dafür nach unten und oben begrenzt: mindestens 3’000, höchstens 300’000 Franken.
Wer ohnehin saniert, sollte die Reihenfolge planen. Die Anlage bringt hier keinen Zuschlag zur Dämmung, aber Gerüst und Dachdecker lassen sich zusammenlegen, und das schlägt sich in der Offerte nieder.
Die Fünfjahresfrist als Stolperstein beim Neubau
Eine Photovoltaikanlage ist grundsätzlich abziehbar. Beim Neubau greift jedoch eine Frist von fünf Jahren: Energiesparmassnahmen, die innert fünf Jahren nach der Fertigstellung vorgenommen werden, gelten vollumfänglich als Anlagekosten. Ein Abzug entfällt damit.
Das ist deutlich strenger als im Kanton Zürich, wo ein Jahr genügt. Wer neu gebaut hat und die Anlage nachrüsten möchte, sollte diesen Unterschied kennen, bevor er mit einem Abzug plant.
Förderbeiträge und Subventionen reduzieren die abzugsfähigen Kosten. Der Pauschalabzug schliesst den Abzug aus; er beträgt 10 Prozent bei Gebäuden bis zehn Jahre und 20 Prozent bei älteren.
Einnahmen aus der Einspeisung sind steuerbar. Ein Gegenstück zum Zürcher Nettoprinzip, das die Vergütung mit dem Strombezug verrechnet, ist für Schwyz nicht bestätigt — fragen Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung nach, bevor Sie damit rechnen.
Was zur Förderung im Kanton Schwyz am häufigsten gefragt wird
01Gibt es im Kanton Schwyz eine kantonale Solarförderung?
Nein. Der Kanton fördert Photovoltaik nicht und verweist auf den Bund. Auch einen Bonus für Module auf einer gedämmten Fläche, wie ihn der Kanton Zürich kennt, gibt es hier nicht.
Das kantonale Gebäudeprogramm 2026 zahlt an Dämmung, Wärmepumpen, Wärmenetze und thermische Solaranlagen. Photovoltaik steht nicht auf dieser Liste.
02Zahlt meine Schwyzer Gemeinde etwas an die Anlage?
Ein kommunaler Beitrag an Photovoltaik ist im Kanton Schwyz nicht belegbar. Freienbach fördert Photovoltaik ausdrücklich nicht mehr, weil der Bund das über die Einmalvergütung tut.
Geprüft haben wir nicht jede Gemeinde. Fragen Sie darum bei Ihrer Gemeinde nach; energiefranken.ch von EnergieSchweiz zeigt Programme nach Postleitzahl, übernimmt aber keine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit.
03Was fördert der Bezirk Küssnacht ab 2026?
Weder Photovoltaik noch Batteriespeicher. Ab dem 1. Januar 2026 gefördert werden dort Ladestationen mit 1’000 Franken und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch mit 1’000 Franken.
Für die Anlage selbst bleibt es auch im Bezirk Küssnacht bei der Einmalvergütung des Bundes.
04Kann ich die Anlage in Schwyz von den Steuern abziehen?
Bei bestehenden Gebäuden ja. Bei Neubauten gilt die Fünfjahresfrist: Was innert fünf Jahren nach der Fertigstellung eingebaut wird, zählt vollumfänglich zu den Anlagekosten und ist nicht abziehbar.
Förderbeiträge kürzen die abzugsfähigen Kosten. Wer den Pauschalabzug wählt, kann die Anlage nicht zusätzlich abziehen.
05Werden die Einnahmen aus der Einspeisung besteuert?
Ja, Einnahmen aus der Einspeisung sind steuerbar. Ob sie mit den Kosten für den bezogenen Strom verrechnet werden dürfen, ist für Schwyz nicht bestätigt.
Der Kanton Zürich kennt dafür das Nettoprinzip. Ein Gegenstück liegt uns für Schwyz nicht vor — die kantonale Steuerverwaltung gibt darüber Auskunft.
Was die Anlage im Kanton Schwyz kostet, sagt die Offerte
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Was in Ihrer Gemeinde gilt
Die Zahlen dieses Ratgebers hängen am Strompreis Ihres Werks. Auf den Gemeindeseiten steht er einzeln.
Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz. Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand 2026. Vergütungen sind Jahreswerte; was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.